Otto-Dönges-Schule / Nidda

Schulordnung

Grundsätzlich gilt für alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Angestellte, Eltern und andere Besucher):

Jeder sollte sich in der Schule so verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet.

Diese Einzelregeln sollen uns helfen:

  1. Die Schüler/-innen sollen nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände sein, da erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Aufsichtspflicht der Schule beginnt.
  2. Während den Unterrichts- und Betreuungszeiten darf das Grundschulgelände nicht verlassen werden.
  3. Bei Unterrichtsbeginn wartet die Aufsicht, bis alle Schüler/-innen den Schulhof verlassen haben. Nach dem Gong gehen die Schüler/-innen in ihren Klassenraum. Soll der Unterricht in einem Fachraum erteilt werden, wird die Klasse im Klassenraum abgeholt.
  4. Die Klassensprecher sehen auf dem Weg zum Klassenraum nach, ob für die Klasse Vertretung für diesen Tag eingeteilt wurde.
  5. Sollte 5 Minuten nach Stundenbeginn noch kein/e Lehrer/-in den Unterricht in der Klasse aufgenommen haben, wird die Lehrkraft im nächstgelegenen Klassenraum und das zuständige Schulleitungsmitglied umgehend vom Klassensprecher informiert.
  6. Die Pause beginnt frühestens mit dem Gong und endet mit diesem. Die Frühstückspause wird in voller Länge im Klassenraum verbracht.
  7. Das Trinken im Unterricht ist jeweils nur zu Beginn und Ende der Unterrichtsstunde erlaubt.
  8. Ist die Umweltfahne in der Frühstückspause auf dem A-Hof auf Halbmast gesetzt, dürfen keine Pausenspielgeräte (große Spielgeräte und Bälle usw.) genutzt werden.
  9. Im Schulgebäude müssen Pausenspielgeräte in der Hand getragen werden (Seile aufgewickelt).
  10. Die Regenpause wird durch eine Durchsage angezeigt. In der Regenpause bleibt der jeweilige Lehrer in der Klasse und muss die Aufsicht verantwortlich regeln. Auf den Pausenhöfen ist keine Aufsicht.
  11. Während der großen Pause ist den Schülern der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet.
  12. Der B-Hof (Ballhof) wird zum Ballspielen genutzt. Die Garagentore dürfen nur mit Softbällen beschossen werden.
  13. Der große Seilzirkus auf dem A-Hof dient ausschließlich dem Klettern. Es ist verboten auf den Fallschutzmatten zu sitzen, zu liegen oder Gegenstände abzustellen. Nachlaufspiele unter dem Seilzirkus sind untersagt.
  14. Handgreifliche Tätigkeiten wie Kratzen, Spucken, Treten, Boxen, Schlagen und alles übrige unfaire Verhalten gegenüber Mitschülern ist selbstverständlich verboten.
  15. Das Werfen von Steinen ist auf dem Schulgelände strengstens untersagt.
  16. Schuleigentum (Gebäude, Möbel, Pflanzen usw.) muss pfleglich behandelt werden. Beschädigungen müssen beseitigt oder ersetzt werden.
  17. Jeder Schüler bringt seine Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfalleimer. Diese werden vom KlaBUm täglich geleert. Grundsätzlich sollten Mehrwegverpackungen (Trinkflaschen und Brotdosen) bevorzugt werden.
  18. Die Toilettenanlagen sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind sauber zu halten. Fang- und Versteckspiele vor und in diesen Räumen sind verboten.
  19. Die Notausgänge der B- und C-Gebäude dürfen nur in Gefahrensituationen genutzt werden.
  20. Auf dem Schulgelände stehen derzeit keine Fahrradständer zur Verfügung. Die Schule haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust der auf dem Schulgelände abgestellten Fahrräder. In den Pausen darf nicht Rad gefahren werden. Die Benutzung von City-Rollern, Skateboards und Inlinern ist auf dem Schulgelände verboten, es sei denn, sie werden - nach vorhergehender schriftlicher Information der Lehrkraft -  für Unterrichtsveranstaltungen benötigt.
  21. Sammel- oder Tauschkarten (z. B. Pokemon- oder Digimonkarten) dürfen einen geregelten Unterrichtsvormittag nicht stören. Die Schule haftet nicht bei Verlust.
  22. Handys dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden und müssen ausgeschaltet sein. Die Schule haftet weder bei Verlust noch bei Beschädigung.
  23. Mützen oder Kappen sind im Unterricht abzunehmen. Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler soll angemessen sein.
  24. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist - auch für Besucher - verboten.

 

Regelverstöße werden den jeweiligen Klassenlehrern mitgeteilt, die entsprechende pädagogische oder Ordnungsmaßnahmen einleiten.

Diese Schulordnung tritt am 22.9.2004 in Kraft.